Der deutsche Gesetzgeber hat mit großer Verzögerung nun endlich die zweite Aktionärsrechterichtlinie der EU umgesetzt und damit die verbleibenden zentralen Unsicherheiten bezüglich der Wirkung des Votums der Hauptversammlung zur Organvergütung sowie des Anwendungszeitpunkts geklärt. Nun wird die veränderte
Berichterstattung mit einem gesonderten Vergütungsbericht für Geschäftsjahre, welche nach dem 31.12.2020 beginnen, gefordert. Dies hat auch Konsequenzen für den bereits seit Mai 2019 vorliegenden überarbeiteten Deutschen Corporate Governance Kodex, der erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Bekanntgabe eingereicht wird. Beide Normenwerke verändern die Berichterstattung über die Corporate Governance erheblich, was im vorliegenden Beitrag kommentierend dargestellt wird.